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21.04.2014
Neue Punktereform ab 1 Mai 2014

Punktereform am 1 Mai.


 

In wenigen Wochen gelten neue Regeln für Bußgelder und Punkte in Flensburg. Viele Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden dann teurer. Hier die wichtigsten Neuerungen.


 

Vorsicht! Ab jetzt wird der Führerschein bei 8 Punkten entzogen!!!

Verstöße die die Verkehrssicherheit gefährden, werden eingetragen. Also Punkte in Flensburg :-(

Wenn keine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht, soll es keine Punkte geben :-)

Was wird mit den alten Punkten? Diese werden ab dem 1 Mai 2014 umgerechnet.

Für Verkehrsverstöße oder Straftaten werden nur noch 1-3 Punkte statt wie aktuell 1-7 Punkte eingetragen.

Was heißt das jetzt mit 1-3 Punkte?

Für Ordnungswidrigkeiten wie Handynutzung am Steuer gibt es 1 Punkt.

Für grobe Ordnungswidrigkeiten wie über eine rote Ampel fahren, die länger als 1 Sekunde rot war, gibt es 2 Punkte.

Für Straftaten wie mehr als 1,1 Promille am Steuer gibt es 3 Punkte und Entziehung der Fahrerlaubnis.


 

Verjährung und Neuberechnung


 

Neue Punkte verlängern die Verjährung der alten Punkte nicht.


 

Jeder Verstoß steht für sich alleine.


 

Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht.

Eintragungen mit 2 Punkten werden nach 5 Jahren gelöscht.

Straftaten mit 3 Punkten werden erst nach 10 Jahren gelöscht.


 

Hmmm, aber wie werden die alten Punkte umgerechnet?

Aus 1-3 Punkten wird 1 Punkt.

Von 4-5 Punkten werden 2 Punkte.

Von 6-7 Punkten werden 3 Punkte.

Von 8-9 Punkten werden 4 Punkte.

Von 11-13 Punkten werden 5 Punkte.

Von 14-15 Punkten werden 6 Punkte.

Von 16-17 Punkte werden 7 Punkte.

Von 18 Punkten werden 8 Punkte.


 

Verschiedene Delikte werden teurer. Ein Beispiel gefällig?

Das Einfahren in die Umweltzone kostet 80 statt bisher 40 Euro.

Wer das Handy am Steuer nutzt zahlt 70 statt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Hier die erfreuliche Nachricht: Ein Punkteabbau ist auch im neuen System möglich.

Beim Stand von 1-5 Punkten kann der Verkehrssünder durch ein freiwilliges Seminar einen Punkt abbauen :-)

 

21.04.2014
Neues im Jahr 2014

Hallo Ihr Lieben,

seid dem 1. April 2014 solltet Ihr in euren KFZ für jeden Insassen eine Warn- bzw. Sicherheitsweste mitführen.

In diesem Sinne allzeit gute Fahrt.

14.05.2013
KFZ-HAFTPHLICHTVERSICHERUNG

Leistungsumfang der Versicherung:

 

Das Fahrzeug ist versichert.


Schadensersatzpflichtig ist im Regelfall der Halter.

 

Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

 

- Personenschäden -> Heilungskosten bei Personenschäden oder Rente bei Invalidität

- Sachschäden -> Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten z. B. Verkehrszeichen

- Vermögensschäden

- Immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld

 

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt auch die Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges ergeben.

 

Der Versicherungsnehmer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall.

11.04.2013
Die neue Fahrerlaubnisklasse AM

Die neue Fahrerlaubnisklasse AM beeinhaltet:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/ hbbH, mit

max. 50 ccm Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.

max. 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

  • Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/ h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Erwerb:               direkt

Mindestalter:      16 Jahre

Einschluss:         keine

11.04.2013
Die neue Fahrerlaubnisklasse A2

Die neue Fahrerlaubnisklasse A2 beeinhaltet:

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/ kg nicht übersteigt

- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich

Erwerb:               direkt

Mindestalter:      18 Jahre

Einschluss:         A1, AM

11.04.2013
Die neue Fahrerlaubnisklasse A1

Die neue Fahrerlaubnisklasse A1 beeinhaltet:

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit bis zu 125 ccm und max. 11 kW Motorleistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

- Dreidrädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/ h bbH und mit einer Motorleistung über 15 kW

Erwerb:              direkt

Mindestalter:      16 Jahre

Einschluss:        AM

11.04.2013
Die neue Fahrerlaubnisklasse A

Die neue Fahrerlaubnisklasse A beeinhaltet:

- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer bbH von mehr als 45 km/ h

- Dreidrädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/ h und mit einer Motorleistung über 15 kW

Erwerb:              direkt

Mindestalter:      24 Jahre   für Krafträder bei Direkteinstieg

                          21 Jahre   für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

                          20 Jahre   für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich

Einschluss:        A2, A1, AM

11.04.2013
Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2013 für den Führerschein

Am 19.01.2013 treten die letzten noch nicht umgesetzten Regelungen der "Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein" (3. EU-Führerscheinrichtlinie) in Kraft.


Neues Führerscheinmodell
Die für die Bevölkerung sichtbarste Neuerung ist die Einführung eines neuen Kartenführerscheinmodells, das sich in seiner äußeren Erscheinung aber nur in Details vom bisherigen Modell unterscheidet.

Befristung des Führerscheins
Die Gültigkeit der Führerscheindokumente wird künftig auf 15 Jahre befristet.
Diese Befristung betrifft allerdings nur die Dokumente als solche, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst. Nach Ablauf von 15 Jahren muss künftig nur das Führerscheindokument umgetauscht werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Alte Fahrerlaubnisse bleiben gültig
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben, bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang gültig. Beim Umtausch alter Führerscheine (möglich bis Januar 2033) werden die Fahrerlaubnisklassen verwaltungstechnisch umgestellt. Dabei bleiben alle bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen uneingeschränkt erhalten.

Änderungen bei den Fahrerlaubnisklassen
Für die Fahrerlaubnisklassen gelten ab 19. Januar 2013 folgende wesentliche Änderungen:
• die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen M und S werden durch die Klasse AM ersetzt
• die bisher gültigen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen A1, A und B werden den europaweit gültigen Richtlinien angepasst
• für Krafträder mit einer Motorleistung von unter 35 kW wird die neue, leistungsbeschränkte Fahrerlaubnisklasse A2 eingeführt
• für alle weiteren Zweirad-Fahrerlaubnisklassen gilt künftig eine stufenweise Zugangsregelung, um Fahranfängern einen schrittweisen Erfahrungsaufbau zu ermöglichen.